Wohnungsbauprämie: Antrag stellen und Kontoauszüge sammeln für mehr staatliche Unterstützung beim Sparen für die eigenen vier Wände.
Ich erlebe es immer wieder bei Neukunden, wenn wir gemeinsam die bestehenden Vertragsordner durchgehen. Der Antrag für Wohnungsbauprämie ist säuberlich im Ordner abgeheftet. Wenn ich dann noch erläutere was dem Vertragsinhaber an staatlicher Förderung entgangen ist machen die meisten große Augen und ärgern sich darüber.
Wie schon in einem anderen Artikel erwähnt haben sich die Förderungen im Jahr 2021 erhöht. Die Informationen können Sie hier nachlesen.
https://www.finanzberatung-albert.de/aenderung-staatliche-foerderung-bausparer-2021/
Nun aber zurück zu der Wohnungsbauprämie. Der Rückversand ist einfacher als gedacht. Sie haben für diesen sogar 2 Jahre Zeit. Im Grunde müssen Sie 2 Fragen beantworten, unterschreiben mehr nicht. Viele Bausparkassen reicht es sogar wenn der Antrag per email an die Bausparkasse übermittelt wird.
Wenn Sie dazu noch Fragen haben können Sie mich gern unter https://www.finanzberatung-albert.de/kontakt/ anschreiben.
Gerne möchte ich noch einmal auf die verschiedenen Förderungen eingehen.
Oft übersehen viele Menschen, dass es zwei verschiedene Förderungen gibt, die separat betrachtet werden sollten. Viele Bausparer zahlen nicht direkt selbst in ihren Vertrag ein, sondern erhalten vermögenswirksame Leistungen über ihren Arbeitgeber. Wenn diese Leistungen unter 40 € liegen, stocken die meisten Arbeitnehmer sie auf, und der Arbeitgeber überweist die fehlenden 40 € direkt auf den Bausparvertrag.
Für Personen, deren zu versteuerndes Einkommen unterhalb der Grenze liegt, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, bedeutet das eine Förderung von 9 % auf die jährlich eingezahlten 480 €.
Allerdings wird die Wohnungsbauprämie nur auf die vermögenswirksamen Leistungen gewährt, wenn keine Arbeitnehmersparzulage für diesen Beitrag beantragt wurde, da das zu versteuernde Einkommen zu hoch ist.
Um die 10 % Wohnungsbauprämie auf den maximalen Jahresbeitrag von 700 € zu erhalten, müssen zusätzlich zu den 480 € weitere 700 € eingezahlt werden. Als Single erhalten Sie dann 70 € Wohnungsbauprämie für die 700 € und 43 € Arbeitnehmersparzulage für die verbleibenden 470 €. Das ist eine attraktive Förderung, die sich lohnt, optimal auszunutzen.
Das mag anfangs vielleicht wenig erscheinen. Doch bedenken Sie, dass ein Bausparvertrag über einen längeren Zeitraum abgeschlossen wird und diese Förderungen auch während der Darlehensphase gezahlt werden, sofern das zu versteuernde Einkommen innerhalb der Grenzen liegt. Betrachten wir beispielsweise eine Ansparungszeit von 10 Jahren und eine Darlehensphase von 7 Jahren, ergibt sich insgesamt für einen Singlehaushalt eine Prämie aus Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage von 1921 €. Das ist durchaus beachtlich und zeigt, wie attraktiv diese Förderungen über den gesamten Vertragszeitraum hinweg sein können.
Sind Sie verheiratet würden sich die Einkommensgrenzen verdoppeln aber auch die maximale Jahresbeiträge für die beiden staatlichen Förderungen.
Der Maximalbeitrag für die Arbeitnehmersparzulage erhöht sich auf 940 € und die Wohnungsbauprämie auf 1400 €.
Ob Sie die Zulagen bekommen liegt immer an Ihrem zu versteuernden Einkommen.
Wenn Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Als unabhängiger Finanzierungsvermittler stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihrer Immobilienfinanzierung zu unterstützen. Ich bin darauf spezialisiert, alle Möglichkeiten einer KfW-Förderung oder der Labo in Bayern in Ihre Finanzierungsplanung einzubeziehen. Ihre Immobilienfinanzierung ist mein Fokus, und ich arbeite daran, Ihnen die bestmöglichen Lösungen anzubieten. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um Ihre individuellen Anforderungen zu besprechen und gemeinsam die passende Finanzierungslösung für Ihre Immobilie zu finden.
#Finanzberatung aus Leidenschaft
Kontakt
E-Mail Adresse
Telefon
08191-6409006