Baufinanzierung nach 10 Jahren mit Sonderkündigungsrecht kündigen

Die Entscheidung für eine Baufinanzierung ist oft eine Entscheidung für das Leben. Denn je nach Laufzeit kann es viele Jahre dauern, bis das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Doch was passiert, wenn sich im Laufe der Zeit die Zinsen ändern oder sich die eigene Lebenssituation verändert? In solchen Fällen kann das Sonderkündigungsrecht der Baufinanzierung eine Möglichkeit bieten, um aus dem bestehenden Vertrag auszusteigen und von besseren Konditionen oder einer besseren Finanzierungssituation zu profitieren. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Sonderkündigungsrecht bei Baufinanzierungen nach 10 Jahren und welche Voraussetzungen und Schritte für eine erfolgreiche Kündigung zu beachten sind.

 

Was ist eine Baufinanzierung mit Sonderkündigungsrecht?

Eine Baufinanzierung mit Sonderkündigungsrecht ist eine Finanzierungsoption für Immobilienkäufer. Sie ermöglicht es, einen Kreditvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn dieser seit mindestens 10 Jahren besteht. Durch das Sonderkündigungsrecht können Kreditnehmer von niedrigeren Zinsen profitieren oder ihre Finanzierungssituation an eine veränderte Lebenssituation anpassen.

 

Wann tritt das Sonderkündigungsrecht in Kraft?

Das Sonderkündigungsrecht tritt nach 10 Jahren in Kraft. Das bedeutet, dass Kreditnehmer ihren Kreditvertrag frühestens nach 10 Jahren kündigen können, um von niedrigeren Zinsen oder einer besseren Finanzierungssituation zu profitieren. Die genauen Regelungen zur Baufinanzierung mit Sonderkündigungsrecht sind im Gesetz geregelt.

 

Warum sollte man die Baufinanzierung nach 10 Jahren kündigen?

Eine vorzeitige Kündigung der Baufinanzierung kann in verschiedenen Situationen vorteilhaft sein. Zum einen können Kreditnehmer von niedrigeren Zinsen profitieren, die sich seit Abschluss des Kreditvertrags geändert haben. Zum anderen können veränderte Lebenssituationen, wie eine berufliche Veränderung oder Familienplanung, eine Anpassung der Finanzierung erfordern.

 

Was sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kündigung?

Für eine erfolgreiche Kündigung der Baufinanzierung mit Sonderkündigungsrecht müssen Kreditnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müssen Fristen und Formalitäten eingehalten werden. Darüber hinaus ist es wichtig, eine Anschlussfinanzierung oder Tilgungsmöglichkeit zu haben. Dabei sollten auch Vorfälligkeitsentschädigungen und andere Kosten berücksichtigt werden.

 

Wie geht man bei der Kündigung vor?

Um die Baufinanzierung mit Sonderkündigungsrecht erfolgreich zu kündigen, sollten Kreditnehmer bestimmte Schritte befolgen. Zunächst sollte eine Anschlussfinanzierung oder Tilgungsmöglichkeit ausgewählt werden. Dabei kann es sinnvoll sein, Angebote verschiedener Finanzierungsinstitute zu vergleichen. Anschließend sollte die Kündigung beim Kreditgeber eingereicht werden.

Damit Kreditnehmer von langfristigen Immobilienkrediten flexibler kündigen können, hat der Gesetzgeber den § 489 BGB verabschiedet. Das Gesetz ermöglicht die Sonderkündigung, also außerordentliche Kündigung, von Baufinanzierungen nach 10 Jahren, um so aus einem teuren Darlehensvertrag aussteigen zu können.

 

Der § 489 BGB Sonderkündigungsrecht der Baufinanzierung: Kündigungsfrist nach 10 Jahren

 

  • Der Darlehensvertrag hat einen gebundenem Sollzinssatz = fest vereinbarter Zins = fester Zinssatz mit einer Dauer von mehr als zehn Jahren.
  • Der Zeitpunkt, an dem das Baudarlehen vollständig ausgezahlt wurde, liegt mindestens 10 Jahre zurück (bei Ratenzahlung gilt der Zeitpunkt der letzten Rate)
  • Seit der Vollauszahlung wurde keine neue/ergänzende Vereinbarung zur Rückzahlung oder zum Sollzinssatz getroffen

 

Treffen diese drei Bedingungen zu, kann die Baufinanzierung nach zehn Jahren zzgl. Kündigungsfrist kostenfrei entweder ganz oder teilweise gekündigt werden. Nur das Sonderkündigungsrecht für Baufinanzierungen ermöglicht einen Ausstieg aus der Baufinanzierung, ohne dass Gebühren fällig werden, weil die Kreditgeber keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen. Diese würde bei einer ordentlichen Kündigung nämlich in nicht unerheblicher Höhe anfallen, wenn der Kreditnehmer den Kredit vor Ende der Zinsbindungsfrist zurückzahlt. Die Vorfälligkeitsentschädigung entspricht quasi einer Bankgebühr für derart entgangene Zinsen.

Mit Einhaltung der Kündigungsfrist nach 10 Jahren können Baudarlehen, Hypothekendarlehen, aber KfW-Darlehen vorzeitig gekündigt werden.

Frühestens nach 10 Jahren ab Vollauszahlung kann das Darlehen außerordentlich gekündigt werden. Eigentlich sind es mindestens 10,5 Jahre, denn zusätzlich muss eine sechsmonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Wichtig ist, dass für das Erreichen der 10 Jahre das Datum gilt, an dem der letzte Euro der Kreditsumme ausbezahlt wurde, ggf. also nach dem letzten Baufortschritt.

Andersherum verstehen sich die 10 Jahre als Mindestfrist. Das heißt, dass das Sonderkündigungsrecht selbstverständlich auch erst nach 11, 12 etc. Jahren kostenfrei gekündigt werden kann. Niemand muss also befürchten, die Kündigungsfrist nach 10 Jahren zu verpassen, da das Kündigungsrecht nach § 489 BGB nicht erlischt.

Eine vollständige Kündigung ist für all diejenigen empfehlenswert, die ihr Baudarlehen vollständig mit (angespartem, geerbten etc.) Eigenkapital ablösen können oder die eine günstige Anschlussfinanzierung mit deutlich besseren Zinskonditionen – kurz: Eine Umschuldung – nutzen wollen.

Mehr Informationen erhalten Sie über folgenden Artikel – Sonderkündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB

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Bei einer Grundschuld besicherten Immobilienfinanzierung, steht es Ihnen als Darlehensnehmer frei, den Darlehensvertrag nach dem Ablauf von 10 Jahren ganz oder nur teilweise ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dabei ist es egal ob Sie eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren festgelegt haben.
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