Kfw hat gestoppte Maßnahmen wieder aktiviert. Was bedeutet das für Immobilienbesitzer und Energieberater?
Die Bundesregierung hat die vorübergehende Aussetzung der Antragsstellung für bestimmte Förderprogramme von KfW und Bafa aufgehoben. Allerdings sind nicht alle Programme bereits wieder aktiviert worden.
Verbraucher und Unternehmen können erneut Fördermittel des Bundes für verschiedene Klimaschutzmaßnahmen beantragen, darunter Energieberatungen, serielle Sanierungen und den Umbau von Wärmenetzen. Im Dezember 2023 hatte die Bundesregierung zahlreiche Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz von Immobilien aufgrund der unklaren Finanzierung nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts eingefroren.
Mit der Einigung der Ampelkoalition zum Bundeshaushalt 2024 wurde der Förderstopp aufgehoben, und die Förderung wird im bisherigen Umfang fortgesetzt. Neben neuen Förderanträgen könnten nun auch bereits eingereichte Anträge, die vorübergehend ausgesetzt waren, genehmigt werden.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung bis zum Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes werden die Förderprogramme vorerst nur teilweise mit Mitteln ausgestattet. Das hat jedoch laut Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) vorerst keine Auswirkungen für die Antragsteller. Die Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats zum Haushaltsentwurf Anfang Februar gilt nach der Einigung im Haushaltsausschuss als sicher.
Die Förderung für Energieberatungen bei Immobilien ist wieder verfügbar.
Die Bedeutung der Einigung zum Bundeshaushalt für alle Hausbesitzer ist enorm wichtig. Nach Wochen der Unsicherheit könnten Immobilienbesitzer nun endlich verlässlich planen. Da bestimmte Kfw Förderung einen zertifizierten Energieberater voraussetzen, könnte es ab Haushaltsbeschluss im Februar zu Engpässen ja nach Region kommen.
Hochwertige Beratung für energetische Sanierungen
Energieeffizienz-Spezialistinnen und -Spezialisten stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es um energetische Sanierungen geht. Sie übernehmen die Planung, überwachen die Durchführung der Arbeiten und gewährleisten die hohe Qualität sämtlicher Maßnahmen. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihr Vorhaben die gewünschten Ergebnisse erzielt.
Wie Energieeffizienz-Experten Ihnen helfen können:
Zuerst führt Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte eine umfassende Bestandsaufnahme des aktuellen energetischen Zustands Ihrer Immobilie durch. Dabei wird nicht nur die Gebäudehülle berücksichtigt, sondern auch die Qualität Ihrer bestehenden Heizungsanlage. Anschließend erhalten Sie einen Überblick über die Einsparpotenziale Ihrer Immobilie.
Basierend auf dieser Bestandsaufnahme erarbeiten die Energieeffizienz-Experten Vorschläge, um Schwachstellen zu beheben und die damit verbundenen Kosten abzuschätzen.
Sobald Sie sich für bestimmte Sanierungsmaßnahmen entschieden haben, erfolgt die detaillierte Planung durch die Energieeffizienz-Experten. Auf dieser Grundlage können Sie Angebote einholen und Gewerke ausschreiben. Bei Bedarf unterstützen sie auch bei der Bewertung der Angebote.
Wichtig: Reichen Sie Ihren Antrag ein, bevor Sie ein Unternehmen beauftragen und bevor die Arbeiten beginnen. Planungs- und Beratungsleistungen können bereits vor Antragsstellung in Anspruch genommen werden.
Während der Durchführung der Arbeiten übernehmen die Energieeffizienz-Experten die Baubegleitung. Sie stellen sicher, dass alle Maßnahmen qualitativ hochwertig umgesetzt werden und das Potenzial zur Energieeinsparung ausgeschöpft wird, während gleichzeitig Bauschäden vermieden werden. Durch regelmäßige Baustellenbegehungen und Analyse der Unterlagen erkennen sie schnell, ob die Bauvorschriften eingehalten werden oder ob Nachbesserungen erforderlich sind. Nach Abschluss der Bauarbeiten zeigen sie Ihnen außerdem, wie Sie Ihre sanierte Immobilie richtig heizen und lüften können.
Besonders relevant für Verbraucher ist die erneute Förderung von Energieberatungen. Der Staat erstattet bis zu 80 Prozent der Kosten für Energieberatungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Diese Förderung umfasst beispielsweise die Entwicklung maßgeschneiderter Sanierungspläne. Für Ein- oder Zweifamilienhäuser beträgt die maximale Förderhöhe 1300 Euro, während es für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten bis zu 1700 Euro gibt. Für Nichtwohngebäude variiert der Höchstbetrag je nach Art der Beratungsleistung des Energieberaters.
Eine Übersicht aller zertifizierten Energieberater finden Sie auf folgender Seite: Energieeffizienz-Experten finden
Weitere optionale Anlaufstellen für die Energieberatung:
- Energieberatung für Wohngebäude des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Energieberatung der Verbraucherzentralen

Der Bund schafft auch wieder Anreize für Unternehmen.
Unberührt vom Antragsstopp blieb die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Hausbesitzern Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite für energetische Sanierungen bietet. Diese Förderung ist relevant, wenn Eigentümer beispielsweise Wände oder das Dach dämmen, alte Türen und Fenster austauschen oder nachhaltige Heizungs- und Smart-Home-Systeme installieren möchten.
Nicht nur Immobilienbesitzern bietet der Bund Anreize zur Förderung der Wärmewende. Durch das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ unterstützt er Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für die neue Heiztechnologie weiterbilden möchten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) übernimmt dabei 90 Prozent der förderfähigen Kosten für Schulungen und Coachings zum Einbau oder zur Einstellung von Wärmepumpen. Voraussetzung ist, dass die Schulung bei einem
vom Bafa geprüften Anbieter stattfindet.
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist wieder aktiv. Dabei unterstützt die Regierung Unternehmen und Kommunen beim Aufbau neuer Wärmenetze und fördert die Umstellung von Fernwärme auf erneuerbare Energiequellen wie Geothermie, Solarthermie oder Großwärmepumpen. Ebenfalls sind die Antragsstopps für Förderprogramme zu seriellen Sanierungen, dem Einsatz von Wasserstoff in der Industrie und dem Kauf von E-Lastenrädern aufgehoben worden.
Die Förderung der KfW für Neubauprojekte beginnt im Februar.
Personen, die ein neues Gebäude errichten möchten, müssen sich jedoch noch ein wenig gedulden. Das Förderprogramm für umweltfreundliche Neubauten wird erst im Februar wieder aufgenommen, nachdem der Fördertopf Mitte Dezember 2023 aufgebraucht war. Diese Information wurde von Bundesbauministerin Klara Geywitz in einem Interview mit dem Handelsblatt bekannt gegeben.
Auch Industrie- und Gewerbebetriebe, die in die Verbesserung ihrer Energieeffizienz investieren wollen, müssen weiterhin geduldig sein. Obwohl zahlreiche Maßnahmen wie die Nutzung von Abwärme und erneuerbaren Energien, die Installation von Energiemanagementsystemen oder der Austausch veralteter Anlagen durch energieeffizientere Modelle mit Zuschüssen oder Krediten gefördert werden, befinden sich die Förderrichtlinien derzeit in Überarbeitung. Bafa und KfW werden voraussichtlich ab dem 15. Februar wieder Anträge entgegennehmen.
KfW verlängert Zinsbindung auf 20 Jahre
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat eine bedeutende Änderung ihrer Förderprogramme für privates Wohneigentum angekündigt. Ab dem 1. März 2024 wird die Zinsbindungsdauer für bestimmte Förderkredite von bisher zehn Jahren auf zwanzig Jahre verlängert.
Wenn Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Als unabhängiger Finanzierungsvermittler stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihrer Immobilienfinanzierung zu unterstützen. Ich bin darauf spezialisiert, alle Möglichkeiten einer KfW-Förderung oder der Labo in Bayern in Ihre Finanzierungsplanung einzubeziehen. Ihre Immobilienfinanzierung ist mein Fokus, und ich arbeite daran, Ihnen die bestmöglichen Lösungen anzubieten. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um Ihre individuellen Anforderungen zu besprechen und gemeinsam die passende Finanzierungslösung für Ihre Immobilie zu finden.
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