Investmentdepot: Kostenüberwachung für Ihr Portfolio.
Jeder der Vermögen über einen monatlichen Sparplan aufbauen möchte, kommt an einem Depot nicht vorbei. Nun kommt es aber auch darauf an, ob man selbst die Investmentstrategie im Auge behält und sich mit dem Thema Investment befassen möchte, oder lieber den Service eines Beraters, der die entsprechende Qualifikation eines Finanzanlagenvermittler nach §34f Absatz 1 besitzt, nutzt.
Nun gibt es unterschiedliche Vergütungsmöglichkeiten für den Finanzanlagenvermittler. Diese sollten Sie mit Ihrem Berater besprechen.
In diesem Artikel gehe ich heute nur auf die Depotkosten, den Ausgabeaufschlag, laufende Kosten, Performance Fee und was es mit der TER auf sich hat, ein.
Im Gegensatz zu automatisierten ETFs werden Aktienfonds aktiv von Fondmanagern betreut, weshalb sie mit höheren Kosten verbunden sind. Damit Sie ein Investment in Fonds starten können, benötigen Sie eine Bank die ein Depot anbietet. Im Grunde kann das fast jede Bank, auch vielleicht Ihr Hausbank. Bei Onlinebanken wie die ing. Diba oder DKB kann dies kostenlos aktiviert werden. Nur sind sie dann dafür selbst verantwortlich.
Möchten Sie einen Finanzanlagenvermittler kommt es auf sein Vergütungsmodell an. Lebt er vom Ausgabeaufschlag funktioniert das nur mit bestimmten Depotverwahrstellen.
Depotgebühren
Depotgebühren sind Nebenkosten, die viele Banken Ihnen für die Bereitstellung, Führung und Verwaltung Ihres Wertpapierdepots in Rechnung stellen. Läuft das Depot auf ein Kind ist es meistens bis zum 18ten Lebensjahr kostenfrei. Neben den Kosten der reinen Depotführung fallen dabei vor allem Ordergebühren ins Gewicht, die Kosten beim Aktienkauf oder -verkauf.
Ausgabeaufschlag
Der Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr, den Sie einmalig zahlen müssen, wenn Fondsanteile erworben werden. Das gilt für monatliche Sparpläne und für Einmalzahlungen. Der Ausgabeaufschlag wird erhoben, um die Gebühren für Vertrieb und Verwaltung zu decken. Er fließt also nicht der Fondsgesellschaft, sondern größtenteils ihrem Vertriebspartner (z.B. der Hausbank des Anlegers) zu und kommt nicht der Wertentwicklung des Fonds zugute, sodass sich Ausgabeaufschläge negativ auf die Rendite auswirken. Daher gibt es auch Mindestanlagezeiträume da die Gebühren über die jährliche Rendite kompensiert werden müssen.
Der Ausgabeaufschlag wird üblicherweise in Form eines Prozentsatzes auf der Basis vom Rücknahmepreis angegeben. Die Höhe des Ausgabeaufschlags legt die Kapitalanlagegesellschaft fest. Sie variiert zwischen 0 % und 7 %, aber bei mehr als der Hälfte der in Deutschland zugelassenen Publikumsfonds liegt der Ausgabeaufschlag bei mindestens 5 %, bei knapp einem Viertel sogar bei mehr als 6 %.
Inzwischen werden viele Fonds auch ohne Ausgabeaufschlag, so genannte No-Load-Fonds, angeboten. Das klingt verlockend.
Nachteil: Diese Fonds haben häufig hohe Verwaltungsgebühren.
Die Grundregel lautet daher: Je länger das Geld angelegt bleibt, desto wichtiger ist eine niedrige Verwaltungsgebühr, weil sie in der Regel jährlich vom gesamten Fondsvermögen abgezogen wird.
Laufende Kosten
Laufende Kosten von Fonds fallen während der gesamten Laufzeit der Investition an. Dazu gehören unter anderem:
- die jährlichen Vergütungen für Verwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle
- Transaktions- und Investitionskosten, die beim Erwerb und Verkauf der Investitionsobjekte anfallen
- Kosten, die bei der Bewirtschaftung der Sachwerte oder bei der Verwaltung des Investmentvermögens anfallen, etwas für externe Sachverständige sowie die Steuer- und Rechtsberatung
Performance Fee
Manche Investmentfonds berechnen eine sogenannte Performance-Fee oder Performancegebühr, wenn der Fonds Gewinne erwirtschaftet. Der Grundgedanke hinter einer Performancegebühr ist es, die Interessen von Anlegern und Fondsmanagement anzugleichen. Denn durch eine zusätzliche Vergütung bei hohen Erträgen des Investmentfonds hat das Fondsmanagement einen großen Anreiz, Gewinne zu erwirtschaften. Oft sinken im Gegenzug dann die übrigen Gebühren für den Fonds – wie der Ausgabeaufschlag oder die Verwaltungsgebühr.
TER (Total Expense Ratio) – Gesamtkostenquote
Bei der Total Expense Ratio – kurz auch als TER oder Gesamtkostenquote bezeichnet – handelt es sich um eine prozentuale Kennzahl zum Bestimmen aller bei einem Investmentfonds dauerhaft anfallenden Fondskosten. Enthalten sind in der TER alle Kosten bis auf die Transaktionskosten (Ausgabeaufschlag für Investoren / Gebühren bei Investitionen innerhalb des Fonds durch das Fondsmanagement) und die eventuellen Performance Gebühren.
Folgende laufenden Fondskosten sind in der TER enthalten:
- Managementgebühr: Das sind die Kosten für Verwaltung des Fonds, etwa das Gehalt der Fondsmanagers. Außerdem wird darüber der Gewinn der Fondsgesellschaft bezahlt. Die Höhe dieser Vergütung liegt durchschnittlich bei ca. 0,3% des Fondsvolumens.
- Bestandsprovision: Das ist eine Verwaltungsgebühr, die die Banken oder die Vermittler von der Fondsgesellschaft erhalten und sie gegebenenfalls untereinander aufteilen. Sie beträgt bis zu 1,8% des Fondsvolumens pro Jahr; im Durchschnitt beträgt sie rund 0,5 Prozent.
- Depotbankgebühr: Da es sich bei Fonds-Wertpapieren um Sondervermögen des Anteilsinhaber handelt, müssen die Wertpapiere in einem gesonderten Bank-Depot liegen. Dafür fallen in der Regel 0,1 bis 0,3 Prozent des Fondsvermögens pro Jahr als Kosten an.
- Betriebskosten: Hierunter fallen Kosten für Wirtschaftsprüfer und Rechenschaftsberichte, Prospekte sowie insbesondere Werbung mit Anzeigen oder TV-Spots. Wenn also ein Fonds jeden Abend im Fernsehen promotet wird, zahlen das die Anleger über eine geringere Rendite mit. Je nach Fonds können diese Betriebskosten bis 0,3 Prozent des Fondsvermögens betragen.
Daher können auch einige Punkte aus den „laufenden Kosten“ in der TER enthalten sein
Bei Aktienfonds liegt die Total Expense Ratio in der Regel zwischen 1,0 und 2,5 %, im Schnitt etwa bei etwa 1,4 Prozent. Bei Rentenfonds beträgt die TER im Schnitt etwa 0,8 %.
Bei der Wertentwicklung eines Fonds in der Vergangenheit sind die Kosten und Gebühren schon abgezogen.
MiFID II fordert vollständige Kostentransparenz
Die im Januar 2018 in Kraft getretenen MiFID-II-Vorschriften haben die Vorgaben noch verschärft. Der Gesetzgeber fordert, dass Anleger vollständig über die Kosten der Anlageprodukte und die Kosten der Beratung und/oder Vermittlung sowie sonstiger Dienstleistungen informiert werden. Die Gesamtkosten aus Dienstleistungskosten und Produktkosten müssen sowohl als Geldbetrag als auch als Prozentangabe dargestellt sein.
Fazit
Der Kauf und auch der Verkauf von Wertpapieren und Fondsanteilen haben Kosten zur Folge. Kosten minimieren die Rendite, und die soll ja möglichst hoch ausfallen. Es ist empfehlenswert, zur Optimierung des Gewinns diese Belastungen gering zu halten. Aber nicht immer macht es Sinn nur auf die Kosten zu achten.
Denn wenn die jährliche Renditeentwicklung unter dem von Ihnen festgelegten Ziel bleibt könnte im Gegenzug eine gute Investmentstrategie, auch wenn diese mit höheren Kosten verbunden ist, für Sie besser sein. Mit einer einer guten Investmentstrategie sind die Mehrkosten durch die bessere jährliche Rendite zu vernachlässigen.
Lassen Sie uns gemeinsam den richtigen Weg für Ihre Geldanlage angehen.
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