Heizungsförderung 2024: Diese Förderungen für eine neue Heizung bei der KfW gibt es jetzt
Seit dem 1. Januar ist das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Ab sofort besteht die Möglichkeit, Förderanträge bei der KfW zu stellen. Welche Beträge sind für Förderungen vorgesehen und wer ist bereits berechtigt, Anträge zu stellen?
Die Regierung vorantreibt die Wärmewende und nach langen Debatten über die Details des Heizungsgesetzes können nun ab 27.02.2024 Förderanträge gestellt werden. Wer ist förderberechtigt, wie hoch sind die Zuschüsse, wo muss ich die beantragen und was sind die wichtigsten Informationen? Hier finden Sie die Antworten.
Wer kann jetzt Förderanträge stellen?
Seit dem 27. Februar können Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen, Förderanträge für die neue Heizungsförderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Kundenportal einreichen.
Voraussichtlich ab Mai 2024 werden auch Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern antragsberechtigt sein. Wohnungseigentümergemeinschaften können dann ebenfalls Anträge stellen, wenn sie Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchführen möchten. Die KfW plant, ab August 2024 auch Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern einzubeziehen, wie auf ihrer Webseite zu lesen ist.
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Bisher wurde die Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bereitgestellt. Es gibt jedoch eine Änderung: Die Abwicklung erfolgt jetzt über die Förderbank KfW, und zwar ausschließlich online, Eine Registrierung ist erforderlich.
Es ist auch wichtig, dass die Pläne für den Heizungstausch bereits sehr konkret sind, wenn Sie sich registrieren. Sie benötigen einen Vertrag mit einem Fachunternehmen. Außerdem muss ein Energieberater oder Fachhandwerker eine Bestätigung ausfüllen. Es gibt also einiges vorzubereiten.
Für die finanzielle Planung ist es von Bedeutung:
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Abschluss der Arbeiten. Somit ist es notwendig, bei den Rechnungen in Vorleistung zu treten. Personen, die hierfür finanzielle Mittel benötigen, könnten möglicherweise einen zinsgünstigen Kredit bei der KfW beantragen,
Der Energieberater muss bei den Förderstellen, einschließlich der KfW, des BAFA und insbesondere in NRW beim Förderportal der Landesregierung, registriert sein. Die Leistungen des Energieberaters werden ebenfalls unterstützt.
Energieberater finden Sie über folgende Webseite.
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
Erfahren Sie auf einen Blick, wie viel Förderung Sie für den Heizungstausch in Ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus erhalten können:
Ab sofort können sich Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.

Wenn Sie sich jetzt für eine klimafreundliche Heizung entscheiden, die zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien besteht, erhalten Sie eine Grundförderung in Höhe von 30 %.

Die Grundförderung kann mit verschiedenen Bonusförderungen kombiniert werden, sodass ein Gesamtförderbetrag von bis zu 70 % möglich ist.

Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum Austausch ihrer Heizung einen Einkommensbonus in Höhe von 30 % zu beantragen.

Für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden, wird ein zusätzlicher Effizienzbonus von 5 % gewährt.

Sie erhalten einen Klimaschnelligkeitsbonus von 20 %, wenn Sie Ihre funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine umweltfreundliche Heizung ersetzen. Ab dem 1. Januar 2029 wird dieser Bonus schrittweise reduziert.

Der Zuschlag wird für die Errichtung von Biomasseanlagen gewährt, sofern sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten.
Wichtig !!!
Die Höhe Ihrer Förderung hängt auch von den förderfähigen Kosten ab. Für den Austausch der Heizung in einem Einfamilienhaus liegt das Maximum bei 30.000 Euro. Das bedeutet, dass Sie bis zu 23.500 Euro Förderung für Ihre neue Heizung erhalten können. Die Zusage der Förderung erfolgt jedoch nur, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind.
Heizungsförderung – Ablauf 2024
Ab voraussichtlich Mai 2024:
- Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit).
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
Ab voraussichtlich August 2024:
- Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern.
- Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
Weitere Förderungen einbinden
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staatliche Förderungen – Alle Förderung auf einem Blick – Daniel Albert (finanzberatung-albert.de)
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