Härtefallhilfen Bayern für nicht leitungsgebundene Energieträger
Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets – verschiedene Energieträger zur Beheizung von Wohnungen können Anspruch auf die sogenannten „Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger“ geben.
Der Bund stellt insgesamt 1,8 Milliarden Euro für diese Unterstützung bereit, die über die Bundesländer an die Bürger verteilt werden. Für Bayern stehen etwa 280 Millionen Euro zur Verfügung. Um herauszufinden, ob sich ein Antrag lohnt, können Bürger in Bayern bereits im Vorfeld einen Online-Rechner nutzen. Die Entlastung kann ab dem 15.05.2023 beantragt werden.
Wer kann die Härtefallhilfen erhalten?
Bewohner von Privathaushalten haben Anspruch auf die Härtefallhilfen. Ein Antrag kann nur für einen Wohnsitz gestellt werden. Zuständig für die Abwicklung und Auszahlung der Hilfen ist der Freistaat Bayern, wenn der Wohnsitz sich in Bayern befindet. Anspruchsberechtigt sind Personen, die im Jahr 2022 Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks erworben haben.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
Die Höhe der Unterstützung liegt zwischen 100 Euro und 2.000 Euro. Dies hängt vom Kaufpreis der genannten Energieträger im Jahr 2022 ab und davon, wie viel davon erworben wurde. Der bezahlte Preis muss mehr als doppelt so hoch sein wie ein bundesweit festgelegter Vergleichswert, der Referenzpreis. Das Lieferdatum muss zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 liegen. In Bayern kann auch das Bestelldatum gelten, wenn die Bestellung innerhalb dieses Zeitraums aufgegeben wurde und bis spätestens 31. März 2023 geliefert wurde. Beträge unter 100 Euro werden nicht ausgezahlt, und nur der Teilbetrag, der über dem Referenzpreis liegt, wird zu 80 Prozent erstattet. Die maximale Auszahlung beträgt 2.000 Euro.
Wer kann den Antrag stellen?
Die Anträge für Härtefallhilfen in Bayern können ab dem 15. Mai und bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden. Wenn die insgesamt zur Verfügung stehenden 1,8 Milliarden Euro für Härtefallhilfen deutschlandweit aufgebraucht sind, können laut Bundeswirtschaftsministerium keine weiteren Anträge mehr bewilligt und ausgezahlt werden. Es wird erwartet, dass die bereitgestellten Bundesmittel in Bayern ausreichend sein werden, jedoch können genaue Prognosen aufgrund fehlender Informationen zu den Energieeinkäufen nicht gemacht werden. Es wird empfohlen, Anträge möglichst frühzeitig einzureichen, da sie nach dem Eingangsdatum bearbeitet werden und frühere Anträge in der Regel schneller ausgezahlt werden.
Mieterrechte und rechtliche Schritte
Wenn der Vermieter trotz erfüllter Voraussetzungen keinen Antrag stellt, können Mieter möglicherweise zivilrechtliche Ansprüche gegen ihre Vermieter geltend machen. Gemäß einer Sprecherin des Sozialministeriums könnten Mieter nach Ablauf der Frist im Oktober den Vermieter auf Schadensersatz verklagen. Allerdings sind die Erfolgschancen in einem solchen Fall gering. Rechtsanwältin Sabine Gross vom Mieterverein Kronach gibt zu bedenken, dass dafür der Schaden beziffert werden müsste und die Gerichtskosten im Zivilrecht vorstreckt werden müssten, was oft unpraktikabel ist. Gross sieht daher den Gesetzgeber in der Pflicht, die Regelungslücke zu schließen und nachzubessern.
Abschließende Gedanken
Die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger bieten Bewohnern von Privathaushalten in Bayern die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für den Kauf bestimmter Energieträger zu erhalten. Die Antragstellung ist von Mai bis Oktober 2023 möglich. Mieter sollten prüfen, ob ihr Vermieter einen Antrag stellt. Falls nicht, könnten rechtliche Schritte erwogen werden, wobei die Erfolgsaussichten und praktischen Hürden zu berücksichtigen sind. Eine Überarbeitung der Gesetzgebung wird als notwendig erachtet, um die Regelungslücken zu schließen.
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