Die neue Grundsteuer ab 2025: Was jetzt auf Eigenheimbesitzer zukommt

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Als Eigenheimbesitzer müssen Sie jetzt schon tätig werden und die Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023 abgeben, anstatt wie geplant Ende Oktober 2022. Die Grundsteuer wird reformiert, da die Einheitswerte, die bisher zur Berechnung verwendet wurden, aus dem Jahr 1964 oder sogar 1935 stammen und zu erheblichen Wertverzerrungen geführt haben. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass dies einen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung im Grundgesetz darstellt. Die Berechnung der Grundsteuer wird durch ein dreistufiges Verfahren durchgeführt, wobei der Grundsteuerwert anstelle des Einheitswerts verwendet wird. Die Regeln für die Berechnung der Grundsteuer gelten bundesweit, jedoch haben sieben Bundesländer beschlossen, eigene Ländermodelle zu verwenden. Beim Bundesmodell werden Faktoren wie Netto-Kaltmiete, Wohnfläche, Alter des Gebäudes, Bodenrichtwert und Grundstücksfläche berücksichtigt. In Baden-Württemberg und Bayern werden jedoch andere Faktoren berücksichtigt. In Hamburg wird die Wohnlage bei der Berechnung der Steuermesszahl berücksichtigt, ansonsten wird hier wie in Bayern vorgegangen. Hessen und Niedersachsen haben ähnliche Modelle, bei denen zusätzlich der Bodenrichtwert berücksichtigt wird. Das Saarland und Sachsen berechnen den Grundsteuerwert nach dem Bundesmodell, haben dieses jedoch hinsichtlich der Steuermesszahl modifiziert.

Die Berechnung wird im alt bewerten dreistufigen Verfahren durchgeführt. Aber in Stufe 1 wird nicht mehr der Einheitswert, sondern der neue Grundsteuerwert berechnet.

  1. Stufe: Grundsteuerwert-Ermittlung,
  2. Stufe: Berechnung des Steuermessbetrags aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl;
  3. Stufe: Anwendung des Hebesatzes

Auf eine einfache Formel gebracht, bedeutet das:  Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz Grundsteuer.

 

Wenn Sie als Eigenheimbesitzer in Bayern leben, müssen Sie bei der Abgabe des Grundsteuerwerts für 2025 einige Dinge beachten.

 

  1. Abgabefrist: Stellen Sie sicher, dass Sie die Grundsteuererklärung bis zum Ende Januar 2023 abgeben, da dies die neue Abgabefrist ist.
  2. Berechnungsmethode: Bayern hat sich für ein reines Flächenmodell entschieden, bei dem feste Berechnungsgrößen für Grundstücks- und Gebäudeflächen verwendet werden. Berücksichtigen Sie bei der Berechnung die Fläche Ihres Grundstücks und Gebäudes.
  3. Steuermesszahl: Wohnimmobilien haben in Bayern eine niedrigere Steuermesszahl als gewerblich genutzte Grundstücke. Stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Steuermesszahl verwenden.
  4. Bodenrichtwert: Berücksichtigen Sie bei der Berechnung des Grundsteuerwerts auch den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks.
  5. Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zusammen haben, bevor Sie die Grundsteuererklärung einreichen. Dazu gehören unter anderem die Fläche des Grundstücks, die Wohnfläche des Gebäudes, Alter und Art des Gebäudes, Bodenrichtwert usw.
  6. Kontaktieren Sie falls nötig einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, falls Sie Unterstützung bei der Berechnung und Abgabe der Grundsteuererklärung benötigen.

 

Wenn Eigenheimbesitzer den Grundsteuerwert für 2025 nicht fristgerecht abgeben, kann dies zu verschiedenen Konsequenzen führen. Einige mögliche Folgen sind:

 

  1. Verspätungszuschläge: Wenn der Grundsteuerwert nicht rechtzeitig eingereicht wird, können Verspätungszuschläge erhoben werden. Diese können je nach Bundesland unterschiedlich hoch sein und können schnell zu erheblichen Mehrkosten führen.
  2. Strafen und Bußgelder: In manchen Fällen kann das Versäumnis, den Grundsteuerwert rechtzeitig abzugeben, auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Es können Strafen und Bußgelder verhängt werden.
  3. Unvollständige Erklärung: Wenn die Erklärung nicht rechtzeitig abgegeben wird, kann es sein, dass sie als unvollständig gilt und erneut eingereicht werden muss. Das kann zusätzliche Zeit und Kosten verursachen.

Es ist wichtig, die Abgabefristen für den Grundsteuerwert im Auge zu behalten und sicherzustellen, dass die Erklärung rechtzeitig und vollständig eingereicht wird, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

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