Grundschuld: Was Sie über ihre Bedeutung und Möglichkeiten der Befreiung wissen sollten

Die Grundschuld ist ein zentrales Instrument bei Immobilienfinanzierungen. Sie spielt eine wichtige Rolle sowohl für Kreditgeber als auch für Immobilienkäufer. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff „Grundschuld“ und warum ist sie für eine sichere Finanzierung von Immobilien von großer Bedeutung?

Wir werfen einen Blick auf die Grundschuld und beleuchten ihre Funktionen und Vorteile im Kontext der Immobilienfinanzierung. Wir werden erklären, was genau eine Grundschuld ist, wie sie den Kreditgeber absichert und welche Möglichkeiten Immobilienkäufer haben, sich von der Grundschuld zu befreien, sobald die Finanzierung abgeschlossen ist.

Egal, ob Sie bereits eine Immobilie besitzen, eine Finanzierung planen oder einfach nur Ihr Wissen erweitern möchten – dieser Beitrag bietet Ihnen einen fundierten Überblick über die Grundschuld und ihre Bedeutung im Rahmen von Immobilienfinanzierungen. Tauchen wir also ein in die Welt der Grundschuld und erfahren Sie, warum sie für Immobilienkäufer und Kreditgeber gleichermaßen von großer Bedeutung ist.

Das wichtigste in Kürze

  • Die Grundschuld wird verwendet, um Immobilien- und Baufinanzierungen abzusichern.
  • Sie ermöglicht es dem Kreditgeber, die Immobilie zu verwerten, wenn der Kunde seine Schulden nicht mehr begleichen kann.
  • Im Falle einer Zwangsvollstreckung kann die Bank die Immobilie verkaufen, um die ausstehenden Forderungen und Zinsen zu decken.
  • Sobald die Immobilienfinanzierung vollständig beglichen ist, stellt der Kreditgeber dem Schuldner eine Löschungsbewilligung aus.
    Mit dieser Löschungsbewilligung kann der Schuldner die bestehende Grundschuld löschen lassen.

Die Grundschuld bei Baufinanzierung: Eine Erklärung und ihre Bedeutung

Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das zur Absicherung von Darlehen bei Baufinanzierungen eingesetzt wird. Sie wird auf das belastete Grundstück eingetragen und stellt eine wichtige Sicherheit für den Kreditgeber dar.

Konkret bedeutet dies, dass die Bank dem Kreditnehmer das benötigte Geld für den Hausbau oder den Immobilienkauf zur Verfügung stellt. Dabei handelt es sich oft um beträchtliche Summen von mehreren Hunderttausend Euro. Als Gegenleistung wird die Darlehenssumme einschließlich der Zinsen als Grundschuld im Grundbuch eingetragen, was der Bank Sicherheit bietet. Falls der Kreditnehmer die vereinbarten Raten nicht mehr begleichen kann, hat die Bank dennoch Anspruch auf ihr Geld. Durch die eingetragene Grundschuld ist die finanzierende Bank berechtigt, das Grundstück samt der Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu verkaufen.

Die Grundschuld gewährt dem Kreditgeber somit das Recht, die finanzierte Immobilie zu verwerten, wenn der Kunde seine Zahlungen nicht mehr leisten kann. Sie dient als Schutzmechanismus und garantiert dem Kreditgeber eine gewisse Sicherheit in solchen Fällen.

 

Eintragung der Grundschuld: Ort und Verfahren erklärt

Die Eintragung der Grundschuld erfolgt in Abteilung III des Grundbuchs, einem öffentlich geführten Register beim Amtsgericht, das Informationen über Grundstücke in Deutschland wie Größe, Lage, Eigentümer und Belastungen enthält.

Die Auszahlung der Baufinanzierung erfolgt erst, wenn die Grundschuld eingetragen ist. Dazu leitet der Kreditgeber die Grundschuldeintragung ein, die über die notarielle Grundschuldbestellung dem Grundbuchamt übermittelt wird.

 

Es gibt zwei Arten der Grundschuldeintragung:

Buchgrundschuld und Briefgrundschuld. Bei der Buchgrundschuld wird lediglich die Grundschuld im Grundbuch vermerkt. Bei der Briefgrundschuld erhält der Gläubiger zusätzlich einen Grundschuldbrief als Urkunde. Dieser Brief dient als Wertpapier und der Inhaber wird zum Gläubiger der Grundschuld. Die Bank behält den Grundschuldbrief solange ein, bis die Schulden vollständig beglichen sind. In der Regel wird due Buchgrundschuld verwendet.

 

Einträge nach Rang

In der Vergangenheit können aufgrund von Anschlussfinanzierungen und Modernisierungen mehrere Bankfinanzierungen in aufeinanderfolgenden Rängen im Grundbuch eingetragen worden sein. Dies kann zu zukünftigen Finanzierungsproblemen führen, da nicht jede Bank bereit ist, in den zweiten oder dritten Rang einzutreten. Dadurch wird die Auswahl an Banken für weitere Finanzierungen eingeschränkt. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, bestehende Bankeinträge ohne bestehende Belastungen an eine andere Bank abzutreten. Dies spart Kosten für neue Grundbucheinträge und erweitert die Bankauswahl mit besseren Konditionen.

Meine Empfehlung – vor einer neuen Finanzierung einen aktuellen Grundbuch beim Amtsgericht beantragen.

Ein Verzeichnis für Ihr Amtsgericht, das für Sie zuständig ist – Amtsgerichte

 

Kosten der Grundschuldeintragung: Kalkulation und mögliche Zusatzkosten

Bei der Eintragung der Grundschuld entstehen immer Kosten, die Käufer berücksichtigen sollten. In der Regel sollten etwa 0,5 bis ein Prozent des Kaufpreises für Notar- und Grundbuchkosten eingeplant werden. Zusätzlich können weitere Notarkosten entstehen, insbesondere wenn auch eine Beurkundung des Kaufvertrages erfolgt. In solchen Fällen sollten Käufer etwa 1,5 bis zwei Prozent des Kaufpreises für Notar- und Grundbucheintragung einplanen.

 

So erfolgt die Eintragung der Grundschuld: Schritt für Schritt erklärt

1. Auflassungsvormerkung:
Ein Notar vollzieht die Auflassungsvormerkung, bei der der zukünftige Eigentümer der Immobilie festgelegt wird. Dadurch wird sichergestellt, dass der Verkäufer das Haus nicht anderweitig verkaufen kann.

2. Belastungsvollmacht:
Der Verkäufer stellt eine Belastungsvollmacht aus, die vom Notar erstellt wird. Dadurch können die zukünftigen Hausbesitzer das Grundstück mit einer Grundschuld belasten, auch wenn sie noch nicht offiziell die Eigentümer sind. Die Eintragung im Grundbuch kann jedoch einige Monate dauern.

3. Grundschuldbestellung:
Die Bank stellt dem Kunden ein Formular für die Grundschuldbestellung aus, das unter anderem die Höhe der Grundschuld enthält. Dieses Formular wird dem Notar übergeben.

4. Beurkundung:
Der Notar erstellt eine Grundschuldbestellungsurkunde, die vom Käufer unterschrieben wird. Dabei werden die rechtlichen Folgen einer Zwangsvollstreckung erläutert.

5. Einreichung der Urkunde beim Grundbuchamt:
Der Notar reicht die Urkunde sowie die Belastungsvollmacht beim Grundbuchamt ein und beantragt die Eintragung der Grundschuld. Die Bestätigung dieses Vorgangs kann bis zu sechs Wochen dauern.

6. Ausfertigung und Fertigstellung:
Der Kreditgeber erhält einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch sowie die Grundschuldbestellungsurkunde. Sobald diese Unterlagen vorliegen, erfolgt die Auszahlung der Baufinanzierung.

 

Löschung der Grundschuld und deren Vor- und Nachteile

Grundsätzlich kann die Löschung der Grundschuld erfolgen, sobald das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Grundschuldeintragung abstrakt ist und weiterhin besteht, auch wenn der Kredit beglichen wurde. Dennoch sendet die Bank dem Kunden bei Rückzahlung der letzten Forderung eine Löschungsbewilligung zu. Der ehemalige Kreditnehmer kann diese beim Grundbuchamt einreichen, um die bestehende Grundschuld löschen zu lassen.

Ist es sinnvoll, eine Grundschuld zu löschen?

Die Löschung einer Grundschuld ist mit Kosten verbunden, ähnlich wie bei der Eintragung. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Eigentümer dafür, die Grundschuldeintragung beizubehalten, selbst wenn der Kredit bereits abbezahlt ist. Dies bietet einige Vorteile:

  1. Sicherung zukünftiger Forderungen: Die bestehende Grundschuld kann genutzt werden, um zukünftige Forderungen bei dem Gläubiger abzusichern. Dies ist besonders ratsam, wenn beabsichtigt ist, weitere Kredite aufzunehmen, beispielsweise für Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen. In solchen Fällen entstehen keine zusätzlichen Kosten für die erneute Eintragung einer Grundschuld.
  2. Abtretung an anderen Gläubiger: Eine bestehende Grundschuld kann auch an einen anderen Gläubiger abgetreten werden. Dies ist oft der Fall, wenn nach Ablauf der Zinsbindungsfrist eine Umschuldung erfolgt. Dieser Ansatz ist wesentlich kostengünstiger als die Löschung der bestehenden Grundschuld und die Eintragung einer neuen Grundschuld.

Allerdings gibt es Situationen, in denen es sinnvoll ist, die bestehende Grundschuldeintragung zu löschen, insbesondere wenn nach der Tilgung des Darlehens keine weiteren Finanzierungen geplant sind. Jahre später könnte es zu Problemen kommen, da unklar ist, ob das Grundstück bereits belastet ist. In solchen Fällen könnte der neue Gläubiger die Grundschuld möglicherweise nicht anerkennen. Man sollte sich zuvor informieren welche Kosten für die Löschung entstehen.

 

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