Gebäudeenergiegesetz ab 01.01.2024
Zum 1.Januar 2024 tritt das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) – das sogenannte Heizungsgesetz – in Kraft. Das Gesetz sieht neben Vorgaben der neu installierten Heizungsanlage auch Änderungen zum Mietrecht im BGB vor. Dieses wollen wir in diesem Artikel für Sie etwas beleuchten.
Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 01.01.2024: Neue Regelungen zur Umlage von Heizungserneuerungskosten für Vermieter
Ja, Vermieter dürfen die Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage auf die Mieter umlegen. Dabei können sie die Miete um bis zu zehn Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen, sofern sie öffentliche Fördermittel für den Einbau einer Heizung, die den Anforderungen des GEG entspricht, in Anspruch genommen haben. Die Höhe dieser Fördermittel wird von den Gesamtkosten der neuen Heizungsanlage abgezogen. Die verbleibenden umlegbaren Kosten sind dann pauschal um 15 Prozent für ersparte Erhaltungskosten zu kürzen. Zu diesem Zweck wurde eine neue Modernisierungsumlage gemäß § 559e BGB eingeführt.
Wenn Vermieter keine öffentlichen Fördermittel beantragen oder diese nicht verfügbar sind, können sie die Miete gemäß der bestehenden Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) um acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Dies gilt, wenn durch die Installation einer neuen Heizung dauerhaft Heizenergie eingespart wird. Dies ist in der Regel der Fall, wenn eine alte Heizungsanlage gegen eine modernere ausgetauscht wird.
Welche zusätzliche Belastung erwartet Mieter?
Nach der Installation der neuen Heizungsanlage kann die monatliche Miete innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren um höchstens 0,50 Euro pro Quadratmeter steigen. Das bedeutet für eine 70 Quadratmeter große Wohnung eine monatliche Erhöhung von 35 Euro.
Ist es möglich, die Miete um mehr als 0,50 Euro pro Quadratmeter pro Monat zu erhöhen?
Ja, die Begrenzung von 0,50 Euro pro Quadratmeter bezieht sich ausschließlich auf die Kosten für den Einbau der neuen Heizungsanlage. Wenn Vermieter gleichzeitig weitere Modernisierungsmaßnahmen durchführen, kann sich die Miete insgesamt um höchstens 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erhöhen. Falls die Miete vor der Erhöhung weniger als 7 Euro pro Quadratmeter beträgt, darf sie nur um höchstens 2 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen.
Was ist die besondere Regelung beim Einbau einer Wärmepumpe?
Um Mieter vor den hohen Kosten einer ineffizienten Wärmepumpe in einem unsanierten Gebäude zu schützen, dürfen Vermieter die Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe nur dann vollständig auf die Mieter umlegen, wenn sie nachweisen können, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe, die die Effizienz des Heizsystems über ein Jahr hinweg angibt, über 2,5 liegt. Andernfalls können nur 50 Prozent der Kosten für den Einbau als Modernisierungskosten umgelegt werden.
Kann man sich auf einen Härtefall berufen?
Ja, Mieter haben die Möglichkeit zu argumentieren, dass die zu erwartende Mieterhöhung aufgrund des Einbaus der neuen Heizungsanlage für sie eine wirtschaftliche Härte darstellen würde. Dies gilt auch dann, wenn der Austausch der Heizung nach Ablauf der Übergangsfristen für Vermieter verpflichtend wird und sie somit nicht für die Maßnahme verantwortlich sind. Ob die erhöhte Miete zumutbar ist, wird in einer Einzelfallprüfung festgestellt. Beachten Sie: Der Einwand der wirtschaftlichen Härte muss innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden und den Vermietern bis zum Ende des Monats, der auf den Erhalt der Modernisierungsankündigung folgt, schriftlich mitgeteilt werden.
Ist es möglich, Modernisierungskosten für neue Heizungen in einem Indexmietvertrag umzulegen?
Nein, Vermieter, die eine neue Heizung gemäß dem Gebäudeenergiegesetz installieren und mit ihren Mietern eine Indexmiete vereinbart haben, können die Modernisierungskosten nicht auf die Mieter umlegen.
Warum eine Mitgliedschaft beim Mieterbund oder der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wichtig ist für den Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit dem Vermieter aufgrund von Mieterhöhungen
Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern aufgrund von Mieterhöhungen sind leider keine Seltenheit. In solchen Situationen ist es von entscheidender Bedeutung, über angemessenen Rechtsschutz zu verfügen. Sowohl eine Mitgliedschaft beim Mieterbund als auch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bieten wichtige Vorteile und Schutzmechanismen für Mieter.
**1. Rechtliche Beratung und Unterstützung:**
Mitglieder des Mieterbunds haben Zugang zu einer Vielzahl von Dienstleistungen, darunter rechtliche Beratung und Unterstützung im Falle von Streitigkeiten mit Vermietern. Der Mieterbund bietet Fachwissen und Erfahrung in Mietrechtsfragen und kann Mitglieder bei Verhandlungen und im rechtlichen Verfahren unterstützen.
Eine Rechtsschutzversicherung bietet ebenfalls rechtliche Unterstützung und kann die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und andere rechtliche Ausgaben im Zusammenhang mit einem Streit über Mieterhöhungen decken.
**2. Finanzieller Schutz:**
Streitigkeiten mit Vermietern können kostspielig sein, insbesondere wenn es um rechtliche Auseinandersetzungen geht. Eine Mitgliedschaft beim Mieterbund oder der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bietet einen wichtigen finanziellen Schutz, indem sie die Kosten für rechtliche Vertretung und Prozesse abdecken.
**3. Durchsetzung von Mieterrechten:**
Der Mieterbund und Rechtsschutzversicherungen helfen Mietern dabei, ihre Rechte zu verteidigen und faire Bedingungen in Bezug auf Mieterhöhungen durchzusetzen. Sie unterstützen Mieter dabei, gegen unangemessene oder unrechtmäßige Forderungen von Vermietern vorzugehen und ihre Interessen zu wahren.
Insgesamt ist es sowohl für Mieter als auch für Vermieter von Vorteil, über angemessenen Rechtsschutz zu verfügen, um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mieterhöhungen auf faire und rechtliche Weise zu lösen. Eine Mitgliedschaft beim Mieterbund oder der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bietet die notwendige Sicherheit und Unterstützung, um die Rechte und Interessen von Mietern zu schützen.
Der Mieterbund ist in der Regel in allen Städten vertreten. Über den folgenden Link können Sie sich einen Überblick über ihre Leistungen verschaffen und nach einer Anlaufstelle in Ihrer Gegend suchen.
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