Eine Elementarabsicherung kann Helfen !!
Die Auswirkungen der zwei Unwetter in der Region Augsburg im Jahr 2023 beschäftigen weiterhin viele Gutachter, Handwerker und Werkstätten. Zusätzlich gibt es nun auch Hochwasserschäden (2024), was für viele Immobilienbesitzer ein finanzielles Risiko darstellt. Die Abstände zwischen diesen Unwettern werden immer kürzer, sodass man sich kaum von einem erholen kann, bevor das nächste kommt. Ob dies nur eine vorübergehende Laune der Natur ist oder wir uns dauerhaft darauf einstellen müssen, bleibt unklar. Allerdings erwägt die Regierung bereits eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Hagelschäden sind üblicherweise durch die Sturm- und Hagelversicherung abgedeckt, doch starke Niederschläge oder das Überlaufen von Flüssen und Bächen können nur durch eine Elementarversicherung abgesichert werden.
Welche Schäden deckt eine Elementarversicherung ab?
- Eine Überschwemmung liegt vor, wenn ein Gewässer über die Ufer tritt oder wenn Regen das Grundstück überschwemmt. Wenn dabei Grundwasser an die Oberfläche tritt und ins Haus gelangt, besteht Versicherungsschutz. Nicht versichert sind Schäden durch Sturmfluten und Grundwasser, das nicht an die Oberfläche gelangt. Schäden durch eindringendes Grundwasser, das von unten ins Mauerwerk des Kellers eindringt, sind ebenfalls nicht versichert. In der Praxis stellt die Beweisführung, wie ein Schaden durch Grundwasser verursacht wurde, oft ein Problem dar.
- Ein Rückstau entsteht, wenn Wasser aus Ableitungsrohren des Gebäudes durch Regen oder Überschwemmung ins Haus dringt. Schäden durch Rückstau sind nur versichert, wenn eine funktionierende Rückstausicherung vorhanden war.
- Versicherungsschutz für Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch besteht nur bei naturbedingten Ereignissen. Schäden durch menschlichen Einfluss, wie Steinkohleabbau oder Bautätigkeiten, sind nicht versichert.
- Schäden durch Schneedruck treten auf, wenn das Dach unter der Schneelast einstürzt. Lawinenschäden entstehen durch abgehende Schnee- oder Eismassen an Berghängen. Schäden durch herabfallenden Schnee von Bäumen sind nicht versichert.
Entscheidung des Versicherers über Schutz
Ob ein Versicherer einen Antrag auf Elementarschadenversicherung als Zusatz zur Gebäude- und/oder Hausratversicherung annimmt, hängt vom Schadensverlauf der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte ab. Viele Versicherer bewerten die Versicherbarkeit einzelner Gebäude anhand von Gefährdungsklassen, die auf statistischer Hochwasserhäufigkeit basieren.
Das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) unterscheidet folgende Risikozonen:
- Klasse 4 (hohe Gefährdung):** Statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser
- Klasse 3 (mittlere Gefährdung):** Statistisch einmal in 10-100 Jahren ein Hochwasser
- Klasse 2 (geringe Gefährdung):** Statistisch einmal in 100-200 Jahren ein Hochwasser oder Gebäude, die durch höhere Deiche geschützt sind
- Klasse 1 (sehr geringe Gefährdung):** Statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser
Ein Gebäude in einer hohen Risikozone hat nur eine Chance auf Elementarschutz, wenn dafür extrem hohe Versicherungsbeiträge gezahlt werden.
Wie groß ist die Hochwasser-Gefahr für Ihr Haus?
Über den folgenden Link können Sie nach Eingabe Ihrer Anschrift erkennen, ob Sie von Hochwasser und Starkregen betroffen sind: Hochwasser-Check fürs Haus: Jetzt Risiko online ermitteln
Steigendes Grundwasser
Eine Elementarschadenversicherung schützt Immobilienbesitzer umfassend vor Wetterextremen und deckt auch Schäden durch Überschwemmungen infolge von Starkregen, Hochwasser und Rückstau ab. Wenn Wasser oberirdisch steht oder fließt, übernimmt der Versicherer die Kosten für etwaige Schäden. Schäden durch aufsteigendes Grundwasser, das nicht an die Oberfläche gelangt, sind jedoch nicht versichert. In solchen Fällen liegt meist ein Planungs- oder Baumangel vor. Keller zählen wegen ihres permanenten Kontakts zum Erdreich zu den verwundbarsten Teilen eines Hauses. Der Schutz vor eindringendem Grundwasser muss ständig überprüft und erneuert werden. Die Elementarschadenversicherung deckt wetterbedingte Schäden, nicht aber Baumängel ab.
Was leistet eine Elementarschadenversicherung?
Die Elementarschadenversicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten und kann nur in Kombination mit einer dieser Versicherungen abgeschlossen werden. Sie übernimmt Kosten für:
- Reparaturen im und am Haus sowie an Nebengebäuden (z. B. Garage oder Schuppen)
- Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes
- Eventuellen Abriss des Gebäudes
- Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses
- Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein
Abschließender Hinweis: Hochwasser – Wasser nicht vorschnell abpumpen
Bei überstürztem Handeln drohen zusätzliche Schäden am Gebäude. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau informiert: Wer vom aktuellen Hochwasser betroffen ist, sollte nicht sofort den Keller leerpumpen. Ein schnelles Abpumpen kann die Statik des Gebäudes beeinträchtigen, wenn der Grundwasserstand sehr hoch ist. Holen Sie daher erst die Einschätzung von Fachleuten ein, bevor Sie abpumpen. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel: Hochwasser: Wasser nicht vorschnell abpumpen (bayika.de)
Eine Elementarversicherung kann auch Ihren Hausrat sichern in der Hausratversicherung.
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