Blankodarlehen: Bauen Sie mit uns Ihre modernen Träume. Finanzieren Sie Ihre Renovierungen und Umbauten über die Bausparkasse.

Eine Photovoltaikanlage oder die Erneuerung der Heizung ist in den letzten Jahren eine interessante Investition für Immobilienbesitzer geworden. Zum einen gibt es unterschiedliche Förderung die integriert werden können und der Zins ist momentan extrem niedrig.

Mehr zu Förderungen erfahren Sie über folgenden Link

Aber auch die Erneuerung von Badezimmer oder Küchenausstattung setzen ein bestimmtes Maß an finanziellen Mitteln voraus. Um die geplanten Modernisierungsmaßnahmen im Eigenheim zeitnah umzusetzen, bietet sich für Bausparer insbesondere ein Blankodarlehen an.
Mit einem Budget von bis zu 50.000 Euro entsteht ein weitläufiger Spielraum für die Erfüllung von individuellen Wünschen und Vorstellungen.

Zusätzlich profitieren Bausparer bei einem Blankodarlehen noch von weiteren Vorteilen.

Zunächst kann ein Blankodarlehen vergleichsweise rasch und mit wenig Aufwand und Unterlagen problemlos bei der Bausparkasse beantragt werden. Zudem entfallen Bausparern bei Modernisierung mittels Blankodarlehen die Kosten für eine Grundschuld, da bei dieser Finanzierungsform keine Absicherung im Grundbuch vorausgesetzt wird.
Erforderlich ist lediglich eine bestehende Immobilienfinanzierung beim Eigenheim.
Dabei ist insbesondere zu beachten, dass der Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Errichtung der Immobilie zumindest 3 Jahre in der Vergangenheit liegt. Außerdem ist ein geregeltes Einkommen von Angestellten, Arbeitenden und Beamten notwendig. Nicht bilanzierende Selbstständige und Freiberufler müssen eine sehr gute Bonität sowie eine positive Schufa vorweisen können. Ergänzend liegt die Altersgrenze für eine Antragstellung bei 65 Jahren.

Finanzierungsmöglichkeiten für Bausparer im Vergleich

Im Vergleich zur Finanzierung mittels Ratenkredit haben Blankodarlehen eine längere Laufzeit und somit niedrige Raten. Während bei Ratenfinanzierung eine Laufzeit von 8 bis 10 Jahren üblich sind, profitieren Bausparer bei einem Blankodarlehen von einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren. Allerdings ist der Betrag für Modernisierungsmaßnahmen auf 50.000€ beschränkt. Bei Ratenkrediten sind für gewöhnlich bis zu 50.000€ möglich, unter Umständen auch mehr. Auch gegenüber einer Immobilienfinanzierung mit Grundschuldabsicherung können Bausparer von einem Blankodarlehen profitieren.

Ein wesentlicher Vorteil gegenüber der herkömmlichen Immobilienfinanzierung ist, dass keine Mindestdarlehensbeträge vorgeschrieben werden. Daher eignet sich ein Blankodarlehen besonders gut für kleinere Modernisierungsmaßnahmen.
Im Vergleich zum herkömmlichen Baufinanzierungsdarlehen ist für Bausparer einzig der höhere Zinssatz negativ zu erwähnen.
Allerdings besteht hier die Möglichkeit, bei Erfüllung der Einkommensgrenzen eine Nutzung der staatlichen Bausparförderung. In diesem Fall würden auch die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers mit eingebunden werden. Daraus resultiert möglicherweise ein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie. Auch beide Leistungen gleichzeitig sind möglich.

Mehr zu den staatlichen Förderung über einen Bausparer erfahren Sie auf folgender Seite.

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Die Frage ist auch für was Sie Modernisieren wollen.
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Anschlussfinanzierung: Wann ist der beste Zeitpunkt, um von niedrigen Zinsen zu profitieren und Ihre Immobilie optimal zu refinanzieren?

Wann sollten Sie sich mit einer Anschlussfinanzierung befassen?

Bei den meisten Immobiliendarlehen läuft nach 5, 10 oder 15 Jahren die Zinsbindungsfrist aus. In aller Regel ist dann noch eine Restschuld vorhanden, und eine Anschlussfinanzierung wird erforderlich. Je früher Sie sich um die möglichst günstige Weiterfinanzierung Ihres Immobiliendarlehens kümmern, umso besser sind Ihre Chancen, in Ruhe unterschiedliche Angebote vergleichen und die optimale Lösung auswählen zu können.
Mehr Informationen erhalten Sie in diesem Artikel.

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Bei einer Grundschuld besicherten Immobilienfinanzierung, steht es Ihnen als Darlehensnehmer frei, den Darlehensvertrag nach dem Ablauf von 10 Jahren ganz oder nur teilweise ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dabei ist es egal ob Sie eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren festgelegt haben.
Gerade in einer Niedrigzinsphase macht es Sinn diesen Joker zu ziehen um sich über die nächsten Jahre bessere Zinskonditionen zu sichern.
Dabei müssen einige Punkte unbedingt beachtet werden.

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Wenn Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Als unabhängiger Finanzierungsvermittler stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihrer Immobilienfinanzierung zu unterstützen. Ich bin darauf spezialisiert, alle Möglichkeiten einer KfW-Förderung oder der Labo in Bayern in Ihre Finanzierungsplanung einzubeziehen. Ihre Immobilienfinanzierung ist mein Fokus, und ich arbeite daran, Ihnen die bestmöglichen Lösungen anzubieten. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um Ihre individuellen Anforderungen zu besprechen und gemeinsam die passende Finanzierungslösung für Ihre Immobilie zu finden.

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