Bausparverträge: Neue Regelungen für staatliche Förderung ab 2024. Jetzt von verbesserten Konditionen profitieren!
Besitzer eines Bausparvertrags können schon seit 2021 von einer erhöhten Wohnungsbauprämie profitieren. Die Prämie wurde von 8,8% auf 10% erhöht, während der jährliche prämienbegünstigte Beitrag für Alleinstehende auf 700 € und für Verheiratete auf 1400 € gestiegen ist.
Daher ist es sehr erfreulich, dass die Regierung wieder mehr Menschen dazu ermutigen möchte zu sparen und die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage ab 2024 erhöht hatte.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber wird verbessert. Der Bundestag stimmte kurzfristig von den Ampel-Fraktionen eingebrachten Vorschlag zu, der auch von der Unionsfraktion unterstützt wurde. Die Einkommensgrenzen für die Sparzulage werden bereits ab 2024 angehoben, und zwar auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete. Ziel ist es, wieder mehr Menschen durch Anreize zum Sparen zu bewegen. „Dieser Schritt war längst überfällig“, bewerten die beiden Bausparkassenverbände.
Die Anpassung der Einkommensgrenzen gilt für beide förderfähigen Sparformen: das Bausparen und das Sparen mit Vermögensbeteiligungen, beispielsweise durch Investmentfonds. Diese Maßnahme erfolgte im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, mit dem die Bundesregierung die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ausweiten und die Gründung von Start-ups erleichtern möchte. Durch die Reform werden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage sowohl beim Bausparen als auch bei Investitionen in Vermögensbeteiligungen angeglichen.
Damit signalisiert der Staat Millionen von abhängig Beschäftigten, dass es wichtig ist, frühzeitig mit der Vermögensbildung zu beginnen. Dies sei entscheidend, um später über ausreichend Eigenkapital für den Erwerb von Wohneigentum zu verfügen. Gerade für die junge Generation, die in einem Umfeld mit sehr niedrigen Zinsen aufgewachsen ist und das vorsorgende Sparen oft neu erlernen muss, sei dieses Signal wichtig.
Die aktuellen Einkommensgrenzen für das Bausparen von 17.900 und 35.800 Euro stammen aus dem Jahr 1999. Laut einer Untersuchung von empirica aus dem Jahr 2023 sind daher nur noch knapp 8 Millionen Arbeitnehmer anspruchsberechtigt. Diese Zahl erhöht sich nun um fast 14 Millionen. Damit der Anreiz zum Sparen Früchte trägt, ist es jetzt wichtig, dass auch die Arbeitgeber ihren Beitrag leisten und vermögenswirksame Leistungen anbieten.
Aber wie wird das zu versteuernde Einkommen berechnet?
Es basiert auf Ihrem Brutto-Jahreseinkommen, das möglicherweise deutlich höher ist. Abhängig von Ihrer Lebenssituation werden verschiedene Pauschalbeträge abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.
Weitere Details dazu finden Sie in der entsprechenden Tabelle zur Einkommensermittlung.
Bitte beachten Sie, dass die genannten Beträge lediglich als grobe Orientierung dienen. Die Bruttolohn-Angaben berücksichtigen beispielsweise Pauschbeträge für Arbeitnehmer und Sonderausgaben. Bei einer individuellen Betrachtung können zusätzliche Freibeträge, Werbungskosten oder Einnahmen aus anderen Einkunftsarten das angegebene zu versteuernde Einkommen verändern. Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr und basieren auf dem Stand von Januar 2024.
Wohnungsbauprämie
Es endet aber nicht bei der Arbeitnehmersparzulage sondern eine 2te Förderung die Wohnungsbauprämie kann ebenfalls beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmern die Möglichkeit bietet, Vermögen aufzubauen und den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Um diese Prämie zu erhalten, müssen Arbeitnehmer jedes Jahr einen Antrag stellen. Dies erfolgt in der Regel durch Ausfüllen eines Formulars, das zusammen mit dem Jahreskontoauszug der Bausparkasse zugesendet wird. Durch diesen Antrag können Arbeitnehmer sicherstellen, dass sie die Förderung erhalten, die ihnen zusteht, und somit ihre finanzielle Situation beim Kauf eines Eigenheims verbessern.
Auch Kinder erhalten eine Förderung
Auch Kinder haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Ab dem Jahr, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden, können Kinder die Wohnungsbauprämie beantragen, sofern sie über ein eigenes Einkommen verfügen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Höhe der Prämie für Kinder beträgt in der Regel 50% der regulären Wohnungsbauprämie, die von Arbeitnehmern beansprucht wird. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Beträge je nach Gesetzgebung variieren können.
Weitere staatliche Förderungen
Steht doch der Immobilienwunsch, können noch weitere Förderungen integriert werden. Neben Bausparverträgen bieten sich verschiedene Optionen zur Immobilienfinanzierung an. Eine Übersicht über diese Möglichkeiten und weitere Förderprogramme finden Sie über folgenden Link
Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um Ihre individuellen Anforderungen zu besprechen und gemeinsam die passende Finanzierungslösung für Ihre Immobilie zu finden.
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