Anschlussfinanzierung: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Heute möchte ich Ihnen in diesem Artikel einen Ablauf an die Hand geben, mit welchem Sie die besten Konditionen verhandeln können. Bei den meisten Immobiliendarlehen läuft nach 5, 10 oder 15 Jahren die Zinsbindungsfrist aus. In aller Regel ist dann noch eine Restschuld vorhanden, und eine Anschlussfinanzierung wird erforderlich. Je früher Sie sich um die möglichst günstige Weiterfinanzierung Ihres Immobiliendarlehens kümmern, umso besser sind Ihre Chancen, in Ruhe unterschiedliche Angebote vergleichen und die optimale Lösung auswählen zu können. Im Grunde sollte diese Planung schon mit dem Abschluss ihrer ersten Baufinanzierung beginnen. Je nach festgelegter Zinsbindung haben Sie 10 Jahre oder weniger Zeit. Auch wenn Sie eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren festgelegt haben, sollte in Ihre zukünftige Planung auch eine Prüfung nach 10 Jahren eingebaut werden. Denn Sie haben ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren Zinsbindung. Dazu erfahren Sie mehr in einem 2ten Artikel. Viele Kunden, vielleicht auch Sie haben für eine Finanzierung mehrere Darlehen abgeschlossen. Dazu zählen auch Kfw Darlehen. Je nach Kondition liegen die Zinsbindung bei 5 oder 10 Jahre. Steht bei mehreren Darlehen die Anschlussfinanzierung zur gleichen Zeit an, sollten Sie etwas Spielraum für Verhandlungen besitzen. Dafür benötigen Sie Eigenkapital. In der 2ten Phase Ihrer Immobilienfinanzierung haben Sie einen großen Vorteil, der mit etwas Eigenkapital noch bessere Konditionen bieten kann. Ihre Immobilie sollte zum Ende der Zinsbindung einen höheren Marktwert zum damaligen Kaufwert vorweisen und der Beleihungswert ist wesentlich geringer, da Sie ja getilgt haben. Je nach dem Bank erhalten Sie ab einen bestimmten Beleihungswert bessere Zinskonditionen. Da könnte es sein, dass Sie als Beispiel beim Einbringen von 10000 € Eigenkapital für die Anschlussfinanzierung bessere Konditionen der Bank bekommen. Diese Vorteile verhelfen bei einigen Anbieter zu besseren Konditionen oder sehr langen Sollzinsbindungen.
Sogar Volltilger sind so möglich.

Im 2ten Teil geht es darum wann Sie in die nächste Verhandlungsrunde gehen sollten.
Je nach Bank können Sie ein Angebot für Ihre Anschlussfinanzierung bis zu 5 Jahre vor Ende der Zinsbindung bekommen. Das kann gerade dann interessant werden, wenn sich der Markt aktuell in einer Niedrigzinsphase befindet. Somit können Sie für die Zukunft den besten Zins sichern.
Das kostet Sie nicht mehr. Sie legen sich nur für die Anschlussfinanzierung früher fest. Liegen Ihnen von mehreren Banken die Angebote vor, sollten Sie bei Ihrer aktuell finanzierenden Bank eine Prolongation anfordern. Im Grunde ist dies nichts anderes wie eine Anschlussfinanzierung. Sie erfragen bei Ihrer Bank eine Verlängerung mit neuen Konditionen an. Durch die frühzeitige Anfrage erhalten Sie ein Forward-Darlehen mit günstigen Zinsen und wenn nötig langer Sollzinsbindung.

Nun ist die Frage wo die Vorteile einer Prolongation und einer Umschuldung liegen!

Bei einer Prolongation liegen die Vorteile in der Einfachheit und das keine neuen Grundbuch- und Notarkosten anfallen. Dafür müssen Sie sich im Gegenzug den Finanzierungsrichtlinien dieser Bank beugen. Wenn diese Bank nur 1 Jahr vor Zinsbindungsende eine Prolongation anbietet, könnte es sein das dann der Zins schon gestiegen ist und somit das Angebot nicht mehr so attraktiv ist wie vor bis vor 4 Jahren. Bei einer Umschuldung können Sie von verschiedenen Anbietern ein Angebot für ein Forward-Darlehen zusenden lassen. Je nach deren Finanzierungsrichtlinien erhalten Sie bis zu 5 Jahre vor Ende der Sollzinsbindung ein Angebot. Da dies meistens Banken sind, welche Sie nicht kennen müssen Sie wesentlich mehr Unterlagen zur Verfügung stellen als bei einer Prolongation. Zudem entstehen für die Umschuldung noch weitere Kosten. Da ihre aktuell finanzierende Bank im ersten Rang zur Absicherung der Finanzierung steht, muss dies zum Beginn der Anschlussfinanzierung umgeschrieben werden. Dafür entstehen Kosten. Dies sollte in Ihre Berechnung unbedingt mit eingerechnet werden.

Einplanung von Modernisierungen in die Anschlussfinanzierung

Im Übrigen kann es für Sie auch interessant sein Modernisierungsmaßnahmen in die geplante Anschlussfinanzierung zu integrieren. Somit fallen nur einmal Kosten für die Umschuldung an. Dazu erhalten Sie in einen weiteren Artikel mehr Informationen. Reden Sie mit uns rechtzeitig über das Thema Anschlussfinanzierung.

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Wichtige Bestandteile eines Finanzierungskredits – Monatsrate, Zinssatz und Co.

Sie möchten ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder andere Immobilie erwerben aber haben noch keine passende Finanzierung gefunden? Kein Problem, wir klären Sie rund ums Thema Kreditfinanzierung auf und bieten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bestandteile und Zusammensetzung eines Kredits.

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Immobilienkredite mit Bedacht auswählen

Sie möchten sich eine Immobilie anschaffen und stehen vor der Entscheidung, eine für Sie stimmige Art der Finanzierung zu finden?
Dieser Artikel klärt Sie über die wichtigsten Punkte bei der Auswahl einer Baufinanzierung auf, wie Zinsbindung, Tilgungssatz, Sollzins, Förderungen und vieles mehr.

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Immobilienfinanzierung — planbar und sicher

Seinen Wunsch in der eigenen Immobilie zu wohnen verfolgen aktuell sehr viele Menschen. Aber welches ist der beste Plan dieses Vorhaben anzugehen?
Erst eine Immobilie auszuwählen und dann bei der Bank nach einer Finanzierung anzufragen kann auch zu einer Enttäuschung führen. Hier erhalten Sie Tipps wie es besser geht…

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Modernisierungen oder eine Sanierung Ihrer Immobilie steht an?

Stehen bei Ihrer Immobilie Sanierungen oder Modernisierungen an?
Eine Immobilie benötigt vorausschauende und intensive Pflege. Wenn Sie dafür regelmäßig und nachhaltig sorgen, können Sie den Wert Ihrer eigenen vier Wände erhalten und sogar steigern.
Die Frage ist auch für was Sie Modernisieren wollen.
Wollen Sie in Zukunft Ihre Energiekosten reduzieren oder geht es Ihnen eher um Altersgerechtes Wohnen?
Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Artikel…

Sonderkündigungsrecht nach §489BGB

Sonderkündigungsrecht bei bestehenden Immobilienfinanzierungen für bessere Konditionen nutzen.

Bei einer Grundschuld besicherten Immobilienfinanzierung, steht es Ihnen als Darlehensnehmer frei, den Darlehensvertrag nach dem Ablauf von 10 Jahren ganz oder nur teilweise ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dabei ist es egal ob Sie eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren festgelegt haben.
Gerade in einer Niedrigzinsphase macht es Sinn diesen Joker zu ziehen um sich über die nächsten Jahre bessere Zinskonditionen zu sichern.
Dabei müssen einige Punkte unbedingt beachtet werden.

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